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Grundschule Silschede

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Informationen zum Schulstart 2020/2021

06.08.2020

Informationen zum Schulstart 2020/2021

Liebe Eltern!

In der neuesten Schulmail sind alle wichtigen Informationen in einem sog. „Faktenblatt“ zusammengefasst.

Ich möchte Ihnen im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammenfassend mitteilen: 

  • Der Unterricht soll möglichst im Regelbetrieb nach Stundentafel stattfinden.
  • Die gebildeten Lerngruppen/Klassen dürfen nicht gemischt werden.
  • Es kann aufgrund von ausfallenden Stunden oder Corona bedingten Umständen auch zum „Lernen auf Distanz“ kommen. Das bedeutet, dass Kinder in diesen Fällen auch zu Hause beschult werden könnten. Falls dies eintreten würde, werden wir Sie selbstverständlich direkt informieren!
  • Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist für die Kinder und Lehrkräfte auf den Fluren und im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände verpflichtend, somit auch in den Pausen! Die Eltern sorgen für die Ausstattung der Kinder mit passenden Masken  und tragen auch Sorge für eine fachgerechte Desinfektion.

Sobald die Kinder einen festen Sitzplatz in der Klasse einnehmen, können sie den Mundschutz abnehmen. Die Kinder und Lehrkräfte tragen diesen jedoch immer, sobald sie den festen Platz verlassen oder den Mindestabstand von 1,50m nicht einhalten können. Hier ändert sich nichts für unsere Schule.

  • Innerhalb der Klasse ist eine feste Sitzordnung einzuhalten.
  • In der OGS können die Gruppen auch klassenübergreifend zusammengesetzt werden. Es werden jedoch feste Gruppen gebildet, die eingehalten werden.  Dies gilt ebenso für Schulsport- und Arbeitsgemeinschaften.
  • Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen.
  • Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen der Schulleitung vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
  • Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome aufweisen (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Schnupfen, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn), sind ansteckungsverdächtig. Sie sind unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.

      Dieses Kind bleibt dann zunächst für 24 Stunden zu Hause und wird beobachtet. Wenn  

      keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am

      Unterricht teil. Ansonsten ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen!

  • Distanzunterricht findet auch bei Quarantänemaßnahmen statt. Hier sind die Lehrkräfte weiterhin verpflichtet, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Schülerinnen und Schüler müssen diese Lernaufgaben sowie die Hausaufgaben dann zu Hause erledigen.
  • Distanzunterricht soll dann digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Das ist bei uns zur Zeit noch nicht flächendeckend der Fall.
  •     Die Corona-Warn-App wird allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.
    • Der Musikunterricht ist eingeschränkt möglich. Das Singen in geschlossenen Räumen ist nicht erlaubt.

Von den Klassenlehrerinnen bekommen Sie weitere Informationen, wie z.B den regulären Stundenplan.

 

Sandra Berlitz

 

(Stand 06.08.20)

 

 
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